Das Einholen einer zusätzlichen Arztmeinung sichert Ihnen die bestmögliche Behandlung.
Jeder Versicherte hat das Recht, sich im Rahmen der freien Arztwahl eine zweite Meinung einzuholen – und das nicht nur bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie.
Nicht nur vor schwerwiegenden Operationen oder bei Zahnarztbehandlungen wie kostspieligem Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) kann es manchmal sinnvoll sein, sich bei einem anderen Arzt bzw. Zahnarzt eine Zweitmeinung einzuholen.
Wir von Your Perfect Smile können die geplante Therapie bestätigen und so Zweifel beseitigen, oder auch andere Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Jedem Patienten steht es offen, sich eine unabhängige Zweitmeinung bei einem anderen Arzt oder Zahnarzt einzuholen. Diese zweite Meinung kann dabei anhand vorliegender medizinischer Unterlagen, wie beispielsweise Röntgenbildern oder anderen Untersuchungsergebnissen, vorgenommen werden. Sie haben das Recht, dafür Ihre Krankenakten einzusehen und zu kopieren.
Your Perfect Smile unterstützt Patienten beim Einholen einer Zweitmeinung und bei der Wahl einer geeigneten Therapieform bzw. bei der Entscheidung über die Notwendigkeit privater Zusatzleistungen.
Kommen Sie in eine unserer Praxen in Bad Honnef, Linz und Waldbröl und holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Bringen Sie gerne alle Unterlagen mit, welche Sie schon von einem Vorbehandler erhalten haben.
Wir beantworten dabei alle Fragen rund um die kieferorthopädische Behandlung wie:
- Methoden der Behandlung
- Wahl der Zusatzleistungen
- Grundsätzliche Hinweise zu Kosten
- Eigenkosten für besondere Therapieformen
- Alternative Versorgung
Sollten Sie sich nach ausführlicher Bedenkzeit dazu entscheiden, Ihre oder die Behandlung Ihres Kindes lieber bei uns fortzuführen, zeigen wir Ihrer Krankenkasse eine Behandlungsübernahme an. Diese muss formell genehmigt werden, dies geschieht aber in aller Regel problemlos. Sobald die genehmigte Behandlungsübernahme bei uns vorliegt, können wir Ihre Behandlung fortführen.
Bitte beachten Sie:
Der Behandlerwechsel ist für Sie als Patienten/Versicherten in aller Regel ohne weitere Kosten verbunden, allerdings können wir nicht für bereits gezahlte Zusatzleistungen in einer anderen Praxis (wie z.B. Mini-Brackets, Keramik-Brackets oder Retainer) aufkommen oder diese erbringen. Dies sind immer einzelne Vereinbarungen mit der jeweiligen Praxis.
Die Abrechnung mit der Krankenkasse sowie der Eigenanteile können wir zum nächsten Quartal ohne Unterbrechung fortführen.