Haben Sie es gewusst? Eine Überweisung durch Ihren Zahnarzt ist nicht notwendig.
Wenn Sie also das Gefühl haben, dass eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind notwendig wird, vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine Erstuntersuchung beim Kieferorthopäden. Eine erste Untersuchung sollte im Alter von 6-7 Jahren erfolgen. Bei Sprach- oder Funktionsstörungen wie zum Beispiel ein offener Biss können Untersuchungen auch bei jüngeren Kindern nötig sein.
Der Vorteil einer frühen Diagnose ist die gute Vorbereitung der späteren Therapie. Diese kann dann schonend und möglichst extraktionsfrei verlaufen.
Im Gegensatz zu früheren Behandlungsmethoden ist es heute nicht mehr empfehlenswert, auf die bleibenden Zähne zu warten, bevor der Kieferorthopäde aufgesucht werden sollte.
Übrigens: Eine kieferorthopädische Erstuntersuchung bei einem Kieferorthopäden wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
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